Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Solarstrom vom eigenen Dach für alle Parteien im Haus.

Seit 2024 lässt sich der Strom einer PV-Anlage direkt im Gebäude verteilen – an Mieter, Eigentümer oder Gewerbeeinheiten, ohne Umweg über das Netz. Wir planen und installieren die Anlage samt Messkonzept. Ab vier Parteien.

Was die GGV ist – in vier Sätzen.

01

Kein Umweg über das Netz

Der Strom wird innerhalb desselben Gebäudes genutzt, direkt oder nach Zwischenspeicherung. Nur dafür gilt das Modell nach § 42b EnWG.

02

Viertelstündliche Messung

Was jede Partei bezieht, wird im Viertelstundentakt erfasst. Welche Messtechnik euer Netzbetreiber konkret verlangt, klären wir vor der Planung.

03

Ein Vertrag im Haus

Zwischen Anlagenbetreiber und Teilnehmern steht ein Gebäudestromnutzungsvertrag. Darin steht auch, nach welchem Schlüssel der Strom verteilt wird.

04

Keine Vollversorgung nötig

Reicht der Solarstrom nicht, beziehen die Teilnehmer den Rest über ihren eigenen Stromvertrag. Niemand muss zum Energieversorger werden.

Häufigste Frage

GGV oder Mieterstrom?

Beide Modelle bringen Solarstrom zu den Bewohnern, unterscheiden sich aber im Aufwand. Mieterstrom gibt es seit 2017 und kann gefördert werden – dafür wird der Betreiber zum Stromlieferanten mit allen Pflichten. Die GGV ist schlanker, kennt aber keinen Zuschlag.

Merkmal
GGV
Mieterstrom
Seit
2024, § 42b EnWG
2017
Betreiber wird Stromlieferant
nein
ja
Vollversorgung der Teilnehmer
nicht erforderlich
erforderlich
Reststrom
eigener Vertrag der Teilnehmer
über den Betreiber
Förderzuschlag
nein
Mieterstromzuschlag möglich

Welches Modell sich rechnet, hängt an Gebäude, Anzahl der Parteien und Verbrauchsprofil. Das rechnen wir vor der Entscheidung durch – auch wenn das Ergebnis lautet, dass sich beides nicht lohnt.

Wer macht was

Wir bauen. Der Dienstleister rechnet ab.

Eine GGV scheitert selten an der Solaranlage. Sie scheitert am Messkonzept und an der Abrechnung. Deshalb teilen wir die Arbeit klar auf – und sagen dir vorher, wer wofür zuständig ist.

Zenrise

Planung und Installation

PV-Anlage, Speicher, Zählerschrank und Unterverteilung, Messkonzept, Abstimmung mit dem Netzbetreiber, Anmeldung und Inbetriebnahme. Elektrotechnik und Photovoltaik aus einem Betrieb – keine Schnittstelle zwischen zwei Gewerken.

Metergrid oder VREY

Messstellenbetrieb und Abrechnung

Betrieb der Messstellen, Erfassung der Viertelstundenwerte, Abrechnung mit den Teilnehmern, Vertragsunterlagen. Welchen der beiden wir vorschlagen, entscheiden wir je Projekt – danach, was zum Gebäude und zur Größe passt.

ab 4

Parteien, damit es sich rechnet.

Darunter stehen die laufenden Kosten für Messstellenbetrieb und Abrechnung in keinem Verhältnis zum Ertrag. Das sagen wir lieber vorher als nach der Planung. Bei weniger Parteien ist meist eine normale Anlage mit Eigenverbrauch und Einspeisung die bessere Wahl.

Wie ein Projekt abläuft.

01

Gebäude ansehen

Dach, Zählerplatz, Anzahl der Parteien, Verbrauchsprofile. Daraus ergibt sich, ob GGV, Mieterstrom oder keines von beidem passt.

02

Messkonzept klären

Abstimmung mit Netzbetreiber und Messstellenbetreiber, bevor geplant wird. Hier entscheidet sich, was technisch geht.

03

Bauen

PV-Anlage, Speicher, Zählerschrank und Leitungswege. Montage und Elektroinstallation durch unsere eigenen Leute.

04

Übergabe an den Betrieb

Der Dienstleister übernimmt Messstellen und Abrechnung, die Teilnehmer bekommen ihre Verträge. Wir bleiben Ansprechpartner für die Technik.

Referenz

Umgesetzte Projekte

Wir haben mehrere Gebäude auf gemeinschaftliche Versorgung umgestellt. Ein Projekt zeigen wir hier ausführlich, sobald die Freigabe des Eigentümers vorliegt.

Lohnt sich das für euer Gebäude?

Sag uns, wie viele Parteien im Haus sind und wie die Zähler heute stehen. Wir sagen dir, ob eine GGV sinnvoll ist – und wenn nicht, warum nicht.

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